Iran: Todesurteil gegen Deutsch-Iraner bestätigt
DW
Djamshid Sharmahd wurde vom Iran im Ausland festgenommen und dann zum Tode verurteilt. Nun ist das Urteil rechtskräftig.
Im Iran hat der Oberste Gerichtshof das umstrittene Todesurteil gegen den deutsch-iranischen Staatsbürger Djamshid Sharmahd bestätigt. Das teilte Justizsprecher Massud Setajeschi mit. Sharmahd war wegen "Korruption auf Erden" für schuldig befunden worden. Ein Revolutionsgericht hatte ihn im Februar zum Tode verurteilt. Wann die Todesstrafe vollstreckt werden soll, war zunächst nicht bekannt.
Dem Aktivisten und Softwareentwickler wird vorgeworfen, Chef einer pro-monarchistischen Gruppe zu sein. Diese wird für einen tödlichen Bombenanschlag 2008 verantwortlich gemacht und beschuldigt, weitere Anschläge geplant zu haben. Außerdem legte das Gericht ihm die Kooperation mit ausländischen Geheimdiensten zur Last. Überprüfen lassen sich die Vorwürfe nicht. Seine Familie und Menschenrechtsgruppen weisen die Anschuldigungen gegen ihn zurück.
Der CDU-Parteivorsitzende und Unionsfraktionschef im Bundestag, Friedrich Merz, der eine politische Patenschaft von Sharmahd übernommen hat, forderte nach Verkündung der Entscheidung des Obersten Gerichts, das Regime im Iran auf, "Sharmahd sofort die Ausreise in sein Heimatland Deutschland zu ermöglichen!"
Sharmahd wurde im Sommer 2020 Berichten zufolge vom iranischen Geheimdienst in Dubai - offenbar bei einer Zwischenlandung in dem Emirat - festgenommen und in den Iran gebracht. Seitdem ist er in Teheran inhaftiert. Zuvor lebte Sharmahd jahrelang in den USA.
Das Urteil des Revolutionsgerichts im Februar hatte bereits erste diplomatische Folgen: Deutschlands Außenministerin Annalena Baerbock kritisierte das Urteil scharf und forderte den Iran auf, die Entscheidung im Berufungsverfahren zu korrigieren und von der Todesstrafe abzusehen. Kurz darauf wies die Bundesregierung zwei Mitarbeiter der iranischen Botschaft aus.