Impfpflicht ab 18 soll zeitlich befristet sein
n-tv
Sieben Bundestagsabgeordnete der Ampel-Parteien arbeiten ein Eckpunktepapier für eine Impfpflicht ab 18 Jahren aus. Dieses sieht eine Befristung bis Ende 2023 vor. Zudem sollen sich Betroffene das Vakzin selbst aussuchen dürfen. Die Krankenkassen sollen die Impfnachweise speichern.
Das Konzept mehrerer Bundestagsabgeordneter für eine Impfpflicht ab 18 sieht eine Befristung der Maßnahme bis Ende kommenden Jahres vor. Geplant ist zudem eine dreifache Impfung, wie aus dem Eckpunktepapier für den Gesetzentwurf hervorgeht. Des Weiteren sieht der Entwurf vor, dass die Menschen selbst einen Impfstoff auswählen können - und zwar zwischen allen zugelassenen Impfstoffen.
Die "Impfnachweispflicht gegen Sars-CoV-2" soll den Eckpunkten zufolge für alle Erwachsenen ab 18 Jahre mit dauerhaftem Aufenthalt in Deutschland gelten. "Sonderkonstellationen und erleichternde Ausnahmen werden wissenschaftsbasiert über eine Verordnung geregelt", heißt es in dem Eckpunktepapier weiter. Dazu gehöre unter anderem die Frage, inwieweit Genesungen berücksichtigt werden sollen, sowie medizinisch eindeutig begründete Ausnahmen.
Dem Papier zufolge sollen die Krankenkassen beauftragt werden, ihre Versicherten über die Abläufe und Beratungsangebote zu informieren "und Impfnachweise anzufordern sowie versichertenindividuell zu speichern". Es werde dafür "den Krankenkassen eine technische Lösung (Impfportal) zur Verfügung gestellt, um die Impfnachweise datensparsam und -geschützt sammeln zu können", heißt es in den Eckpunkten weiter.