Habecks Heizungsgesetz gestoppt: Union triumphiert, FDP betreibt Grünen-Bashing
Frankfurter Rundschau
Klatsche für die Ampel: Die Verfassungsrichter bremsen das umstrittene Heizgesetz. Einige Ampel-Partner scheinen nicht unerfreut darüber zu sein.
Berlin – Die einen jubeln, die anderen knirschen mit den Zähnen: Nach dem Eilantrag von CDU-Politiker Thomas Heilmann hat das Bundesverfassungsgericht die Verabschiedung des Heizungsgesetzes im Bundestag gestoppt. Die Opposition triumphiert. Heilmann nannte den Gerichtsbeschluss auf Twitter „einen großen Erfolg für unseren Parlamentarismus“. Er habe „massive Mängel“ an dem Gesetz gesehen und beklagte eine „unzulässige Fristverkürzung“, die es ihm als Abgeordneten unmöglich mache, die Vorlage zu prüfen. Einige Ampel-Politiker stimmen der Kritik teilweise zu.
Heilmann hatte das Verfahren bei Einreichung des Eilantrags Ende Juni als „verfassungswidrig“ bezeichnet und der Ampelkoalition vorgeworfen, mit einem „Last-minute-Gesetzespaket“ die Wärmewende zu ruinieren. Der CDU-Politiker ging laut eigenen Angaben „ausdrücklich nicht gegen das inhaltliche Ziel des Gesetzes, sondern gegen das sehr mangelhafte parlamentarische Verfahren“ vor.
Heilmanns Parteichef Friedrich Merz nannte die Entscheidung der Verfassungsrichter auf Twitter eine „schwere Niederlage für die Bundesregierung von Olaf Scholz“. CSU-Landesgruppenchef Alexander Dobrindt drückte sich gegenüber der Afp ähnlich aus. Die Ampel solle „in sich gehen“ und das „Murks-Gesetz endlich einstampfen“, sagte Dobrindt mit Blick auf das Heizungsgesetz.
Scholz erreichte die Nachricht über das Gerichtsurteil beim Hoffest der Fraktion am Kanzleramt. Nachdem der Kanzler, SPD-Chef Lars Klingbeil und Fraktionschef Rolf Mützenich informiert worden waren, zogen sie sich laut Bild umgehend zu Beratungen zurück. Weiter schreibt die Zeitung, dass am Mittwochabend keine Lösung innerhalb der Ampel gefunden worden sei. Kurz vor Mitternacht seien die Fraktionsspitzen zu einem Krisen-Gipfel zusammengekommen.
Bislang bewahrte die SPD allerdings Ruhe. Mützenich sagte dem Spiegel: „Wir nehmen die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur Kenntnis und werden diese Woche im Bundestag nicht mehr entscheiden. Über das weitere Vorgehen und wann die 2./3. Lesung des GEG stattfinden wird, beraten die Fraktionsvorsitzenden der Ampel am Donnerstag.“ SPD-Fraktionsvize Matthias Miersch gab sich mit Blick auf die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts ebenfalls gelassen. Diese betreffe „nicht den Inhalt des Gesetzes“, sagte Miersch der Rheinischen Post. Über eine Sondersitzung des Bundestags müsse „nun beraten werden.“