Gericht hebt Vormundschaft über Britney Spears auf
Süddeutsche Zeitung
Nach 13 Jahren darf die Sängerin wieder selbst über ihre Belange bestimmen. Eine Richterin erklärte sämtliche Auflagen ihrer Vormundschaft für beendet.
Pop-Sängerin Britney Spears (39) hat nach 13 Jahren unter Vormundschaft ihre Freiheit zurückerlangt. Nach übereinstimmenden Medienberichten hat eine Richterin in Los Angeles alle Auflagen der Vormundschaft aufgehoben. Richterin Brenda Penny war bei einer Anhörung damit einem Antrag von den Anwälten der Sängerin nachgekommen.
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