Gericht: Ex-NPD-Mitglied darf keine Waffe besitzen
n-tv
Schwerin (dpa/mv) - Ein ehemaliges NPD-Mitglied, das weiter in rechtsextremen Verbindungen aktiv ist, darf keine Waffe tragen. Das Verwaltungsgericht Schwerin wies laut Mitteilung vom Dienstag drei Klagen eines Mannes ab, der seinen Jagdschein und seine Waffenerlaubnisse zurück haben wollte.
Er sei waffenrechtlich unzuverlässig, beschied das Gericht laut einer Mitteilung. Er sei bis zum 1. Januar 2015 Mitglied der NPD gewesen und engagiere sich seither vielfältig - teils in exponierter Stellung - in rechtsextremen Verbindungen. Der Mann habe sich inhaltlich nicht vom Gedankengut der NPD und deren Führungspersonen distanziert. Der Mann hatte unter anderem für die rechtsextreme NPD im Kreistag von Nordwestmecklenburg gesessen, so das Gericht. Die Partei ist nicht verboten.
Der Kläger war Inhaber eines Jagdscheins und im Besitz von erlaubnispflichtigen Waffen und Munition. Die Genehmigungen dafür hatte er. Laut Gericht übermittelte dann aber der Verfassungsschutz dem Landkreis Erkenntnisse, wonach der Mann weiterhin Mitglied einer rechtsextremistischen Dorfgemeinschaft und mit ehemaligen Parteimitgliedern politisch gleichgerichtet aktiv sei. Daraufhin verbot der Landkreis dem Mann den Besitz und den Erwerb von Waffen und Munition, erklärte seinen Jagdschein für ungültig und forderte die Abgabe seiner Waffen.
Der Mann klagte dagegen mit der Begründung, er habe nie mit dem Gesetz in Konflikt gestanden und sei aus der NPD ausgetreten. Das Gericht wies die Klagen ab. Ein ehemaliger NPD-Funktionär, der an verantwortlicher Stelle für die Partei aktiv gewesen sei, gelte auch nach einem Zeitraum von fünf Jahren nach Niederlegung der Funktionsämter als waffenrechtlich unzuverlässig, wenn er sich nicht vom Rechtsextremismus distanziere, hieß es in der Begründung. Dies habe der Kläger nicht getan.