Fünf Jahre Haft für 101-jährigen Ex-KZ-Wachmann
n-tv
In dem Prozess gegen einen 101-jährigen Mann, der als KZ-Wachmann für den Mord an Tausenden Häftlingen mitverantwortlich sein soll, fällt das Urteil: fünf Jahre Haft. Der greise Angeklagte bestreitet bis heute, im KZ Sachsenhausen tätig gewesen zu sein.
Ein 101-jähriger Mann ist in Brandenburg wegen Beihilfe zum Mord an Tausenden Häftlingen im Konzentrationslager Sachsenhausen zu fünf Jahren Haft verurteilt worden. Der Mann hatte in dem Prozess vor dem Landgericht Neuruppin bis zuletzt bestritten, in dem KZ Wachmann gewesen zu sein. Dagegen stützte sich die Anklage auf zahlreiche Dokumente mit dem Namen, Geburtsdatum und Geburtsort des Angeklagten sowie auf weitere Unterlagen.
In dem Konzentrationslager, das im Sommer 1936 von Häftlingen aus den Emslandlagern errichtet worden war, waren in der Zeit von seiner Errichtung bis zum Ende des Zweiten Weltkriegs 1945 mehr als 200 000 Menschen inhaftiert - unter ihnen politische Gegner des NS-Regimes sowie Angehörige der von den Nationalsozialisten verfolgten Gruppen wie Juden und Sinti und Roma. Zehntausende Häftlinge kamen durch Hunger, Krankheiten, Zwangsarbeit, medizinische Versuche und Misshandlungen ums Leben oder wurden Opfer von systematischen Vernichtungsaktionen der SS.
Der Prozess begann im Oktober vergangenen Jahres. Mehrfach musste er wegen Erkrankungen des Angeklagten ausgesetzt werden und stand zwischenzeitlich sogar gänzlich auf der Kippe. Der Prozess wird aus organisatorischen Gründen am Wohnort des Angeklagten in Brandenburg/Havel und nicht in Neuruppin geführt. Die Staatsanwaltschaft hatte fünf Jahre Gefängnis für den Mann gefordert. Nebenklage-Vertreter Thomas Walther hatte auf eine mehrjährige Haftstrafe plädiert, die ein Maß von fünf Jahren nicht unterschreiten solle.
Eine 14-Jährige muss nach Angaben der Staatsanwaltschaft über Monate ein unvorstellbares Martyrium ertragen: Die Stiefmutter des Mädchens soll sie teils wochenlang in der Dusche eingesperrt und misshandelt haben - mit Wissen und Hilfe des Vaters und ihrer Tochter. In Neubrandenburg startet jetzt der Prozess.