EuGH: Arbeitgeber können Kopftuch verbieten
DW
Darf einer Muslimin untersagt werden, mit Kopftuch an einer Drogeriemarktkasse zu stehen oder in einer Kita zu arbeiten? Ja! Der Europäische Gerichtshof hat in seinem Urteil die Rechte von Arbeitgebern gestärkt.
Firmen können nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) muslimischen Mitarbeiterinnen unter bestimmten Bedingungen das Tragen von Kopftüchern untersagen. Die EuGH-Richter begründeten ihre Entscheidung mit Bedürfnissen des Arbeitgebers, gegenüber den Kunden ein Bild der Neutralität zu vermitteln oder auch soziale Konflikte zu vermeiden. Dadurch könne es gerechtfertigt sein, jede sichtbare Ausdrucksform politischer, weltanschaulicher oder religiöser Überzeugungen zu untersagen. Geklagt hatten zwei Frauen aus Deutschland - eine Kita-Mitarbeiterin und eine Angestellte in einem Drogeriemarkt. Sie hatten anfangs keine Kopftücher getragen, sich nach ihrer Rückkehr aus der Elternzeit aber dazu entschlossen. Ihre Arbeitgeber hatten ihnen das Tragen des Kopftuchs am Arbeitsplatz verboten.More Related News