Der König ist jetzt ein normaler Belgier
Süddeutsche Zeitung
Zumindest wenn Philippe beschimpft wird. Das oberste belgische Gericht hat den Artikel der Majestätsbeleidigung für verfassungswidrig erklärt - auch wegen eines Rappers.
Der König ist jetzt nur noch ein ganz normaler Belgier, entsprechend muss er sich beleidigen lassen. Das belgische Verfassungsgericht hat am Donnerstag den Straftatbestand der Majestätsbeleidigung gekippt, die Begründung: Er sei nicht mit dem Recht auf Meinungsfreiheit vereinbar, verstoße somit gegen die Verfassung und auch die Europäische Menschenrechtskonvention. Außerdem sei es nicht mehr zeitgemäß, einen König stärker zu schützen als gewöhnliche Leute. Mit einer wahrhaft respekteinflößenden Haftstrafe zwischen sechs Monaten und drei Jahren drohte das Monarchenschutzgesetz aus dem Jahr 1847, zum Vergleich: Für gewöhnliche Beleidigung sieht das Strafrecht Haft zwischen acht Tagen und zwei Monaten vor. Damit muss nun auch rechnen, wer Philippe beleidigt. Falls sich jemand die Mühe machen sollte.