Bundeswahlleiter erhebt nach Berliner Wahlchaos Einspruch gegen Bundestagsergebnis
Die Welt
Weil es in In bestimmten Berliner Wahlkreisen vermeidbare Fehler gegeben habe, legt Bundeswahlleiter Georg Thiel Einspruch gegen Bundestagswahlergebnis in der Hauptstadt ein. Nun müsse geprüft werden, ob diese mandatsrelevant seien.
Bundeswahlleiter Georg Thiel legt nach den Pannen bei den Wahlen in Berlin am 26. September Einspruch gegen das Bundestagswahlergebnis in der Hauptstadt ein. In bestimmten Wahlkreisen habe es Wahlfehler gegeben, die vermeidbar gewesen wären, teilte eine Sprecherin des Bundeswahlleiters am Freitag in Wiesbaden mit. Der Bundeswahlleiter sehe es deshalb als seine Aufgabe an, Einspruch zu erheben. Zuvor hatte das Portal „Business Insider“ darüber berichtet.
Der Einspruch sollte im Lauf des Freitags an den Wahlprüfungsausschuss des Bundestags gehen. Der Ausschuss muss dann prüfen, ob Wahlfehler vorlagen und ob diese mandatsrelavant waren, also Auswirkungen auf die Sitzverteilung im Bundestag hatten.