Bundesregierung erwägt generelle Maskenpflicht ab Oktober
Die Welt
Die „O-bis-O-Regel“ ist bislang vor allem Autofahrern im Blick auf die Winterreifen-Regelung ein Begriff – das könnte sich künftig ändern. Ab dem Herbst könnte die Verpflichtung zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes bis Ostern gesetzlich vorgeschrieben sein. Das erfuhr WELT AM SONNTAG.
Bei der Vorbereitung neuer staatlicher Infektionsschutzmaßnahmen wird innerhalb der Bundesregierung intensiv über die Einführung einer generellen Maskenpflicht ab dem kommenden Oktober diskutiert. Dies erfuhr WELT AM SONNTAG aus Regierungskreisen. Demnach setzt sich ein Teil der Ampel-Koalition dafür ein, eine sogenannte „O-bis-O“-Regel einzuführen, die bislang vor allem Autofahrern ein Begriff war und besagt, sich von Oktober bis Ostern mit Winterreifen im Straßenverkehr zu bewegen. Ähnliches könnte künftig in diesem Zeitraum für das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes in Innenräumen gelten.
Auf Anfrage von WELT AM SONNTAG hieß es aus dem Bundeskanzleramt, dass eine solche Verpflichtung als eine von mehreren möglichen Regelungen für die anstehende Novellierung des Infektionsschutzgesetzes – das noch gültige läuft am 23. September aus – in Erwägung gezogen werde. Vor einer konkreten Festlegung wolle man noch den Bericht eines interdisziplinären Sachverständigenausschuss abwarten, der bis Ende des Monats die einzelnen von Bund und Ländern verordneten Corona-Maßnahmen bewerten soll. Dem Vernehmen nach sind die Mitglieder der Kommission bereits zu der Einschätzung gelangt, dass die Maskenpflicht in Innenräumen zu den Einschränkungen gehört, die das Infektionsgeschehen reduziert haben.