Abtreibung: Bundesregierung will Paragraf 219a schnell streichen
Frankfurter Rundschau
Wegen eines jahrzehntealten „Werbeverbots“ machen sich Ärzt:innen, die über Schwangerschaftsabbrüche informieren, zuweilen strafbar. Das soll sich bald ändern.
Berlin - Seit Jahren wird der Paragraf 219a, der bestimmte Informationen zu Schwangerschaftsabbrüchen ausdrücklich verbietet, massiv kritisiert und heftig umstritten - jetzt soll die Abschaffung des Paragrafen bevorstehen. Das kündigte Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) im Gespräch mit der Funke Mediengruppe an. Demnach solle noch im Januar ein entsprechender Gesetzesentwurf in den Bundestag eingebracht werden.
Detailliert besagt der Paragraf 219a, dass Ärzt:innen, die Schwangerschaftsabbrüche durchführen nicht transparent auf ihren Websites über verwendete Methoden informieren dürfen und das Thema trotz der Straffreiheit von Abtreibungen nach wie vor als etwas Verbotenes suggeriert wird. Bis Februar 2019 war es sogar noch verboten, überhaupt öffentlich darüber zu informieren, dass man in einer Praxis Schwangerschaftsabbrüche durchführt. Die damalige Gesetzesänderung wurde mit 370 Ja- und 277 Nein-Stimmen im Bundestag durchgesetzt.
Paragraf 219a basiert auf der rechtlichen Situation, dass es sich nach Paragraf 218 bei Schwangerschaftsabbrüchen um einen Straftatbestand handelt, der durch den zusätzlichen Paragraf 218a unter bestimmten Umständen strafbefreit wird. Aktivist:innen kämpfen seit Jahrzehnten für eine umfassende Reform der jahrzehntealten Gesetze.