Abschied von Hartz IV: Ampel-Koalition muss ALG II korrigieren
Frankfurter Rundschau
Die künftige Ampel-Koalition muss das Arbeitslosengeld II korrigieren und darf es nicht nur in Bürgergeld umbenennen.
SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP wollen den gesetzlichen Mindestlohn „im ersten Jahr“ ihrer Regierungstätigkeit auf zwölf Euro brutto pro Stunde erhöhen, wie das Zehn-Punkte-Papier mit den Ergebnissen der Sondierungen feststellt. Sonst wäre der Mindestlohn am 1. Januar des kommenden Jahres von 9,60 Euro auf 9,82 Euro und am 1. Juli auf 10,45 Euro gestiegen.
Ob die zwölf Euro dann oder erst im Jahr 2023 gelten sollen, wird nicht deutlich. Der sozialdemokratische Kanzlerkandidat Olaf Scholz hatte die Höhe von zwölf Euro bereits unmittelbar nach der Bundestagswahl 2017 vorgeschlagen. Schon heute ist dieser Stundenlohn allerdings aufgrund des enormen Preisauftriebs real sehr viel weniger wert.
Durch die geplante Erhöhung des Mindestlohns wird der Niedriglohnsektor, Haupteinfallstor für Familien-, Kinder- und spätere Altersarmut, nicht völlig eingedämmt, aber zurückgedrängt. Vor allem die Armut im Alter lässt sich damit jedoch nicht beseitigen, weil ein zu diesem Mindestlohn arbeitender Beschäftigter selbst nach 45 Jahren Vollzeittätigkeit am Ende seines Berufslebens wegen einer zu geringen Rente ergänzend auf die staatliche Grundsicherung angewiesen wäre.