„Hängt die Grünen“: Plakate erregen weiter die Gemüter
Frankfurter Rundschau
In Zwickau plakatiert eine rechte Partei „Hängt die Grünen“. Die Empörung ist einhellig, die juristische Einschätzung aber nicht.
Zwickau - Die Aktion sorgt allgemein für Empörung. Die rechtsextreme Splitterpartei „III. Weg“ wirbt vor der Bundestagswahl 2021 mit dem Slogan „Hängt die Grünen!“ um Wählerinnen und Wähler. Verboten ist das nicht. Das Verwaltungsgericht Chemnitz hatte entschieden, dass die Plakate vorerst bleiben dürfen - allerdings nur in 100 Meter Entfernung zu Wahlwerbung der Grünen. Die Stadt Zwickau hat angekündigt, gegen diese Entscheidung Beschwerde beim sächsischen Oberverwaltungsgericht einlegen zu wollen.
Auch dieser Umstand sorgt für Entsetzen. Die Wahlplakate seien „blanke Hetze“, sagte der Leipziger Oberbürgermeister Burkhard Jung, der auch Präsident des Deutschen Städtetages ist. Er könne nicht verstehen, dass der Slogan nicht verboten werde. „In meinen Augen ist das nicht Ausdruck von Meinungsfreiheit - das ist ein Mordaufruf.“, sagte der SPD-Politiker. „Ein Aufruf zur Gewalt darf im öffentlichen Raum nicht geduldet werden. Dieses Plakat ist kein Wahlkampf, sondern Hass. Das verstößt krass gegen die politischen Grundregeln in unserer Demokratie.“
Auch Marco Wanderwitz (CDU) zeigte sich irritiert. Es sei ein „eindeutiger Aufruf zu Gewalt bis hin zu Mord“, sagte der Ostbeauftragte der Bundesregierung den ARD-„Tagesthemen“. Die Reaktion des Rechtsstaates könne nicht sein, „dass diese Plakate hängen bleiben“.