„Eine voraussetzungslose, jährliche Änderungsmöglichkeit des Geschlechtseintrages lehnen wir ab“
Die Welt
Das „Selbstbestimmungsgesetz“ sieht vor, dass Gutachten zur sexuellen Identität oder ein ärztliches Attest für eine Änderung künftig nicht mehr verlangt werden. Das sieht die Union kritisch – für eine Änderung des Transsexuellengesetzes sei man jedoch grundlegend offen.
Fachpolitiker der Union wollen sich einer Änderung des Transsexuellengesetzes nicht in den Weg stellen. Das von der Ampel-Koalition geplante Selbstbestimmungsgesetz lehnen sie jedoch ab, heißt es in einem Brief, der diese Woche an die Mitglieder der Fraktion ging. „Wir sind offen für eine pragmatische Anpassung des Verfahrens zur Änderung des Namens beziehungsweise des Personenstands von transgeschlechtlichen Menschen, um dem Eindruck diskriminierender Regeln entgegenzutreten“, führen die Unterzeichner aus. Die Pläne der Ampel gingen „in ihrem extremen und pauschalen Ansatz“ aber zu weit.
Bereits der Name „Selbstbestimmungsgesetz“ suggeriere, dass geschlechtliche Identität für alle jederzeit frei wählbar sein müsse. In der Realität stehe für die große Mehrheit der Bevölkerung ihr Geschlecht jedoch nicht infrage. „Eine voraussetzungslose, jährliche Änderungsmöglichkeit des Geschlechtseintrages und des Vornehmens lehnen wir daher ab.“ Der rechtspolitische Sprecher der Fraktion, Günter Krings, die familienpolitische Sprecherin Silvia Breher, sowie die Fraktionsvize Andrea Lindholz und Dorothee Bär, schlagen in dem Brief vor, dass Erwachsene vor einer Änderung des Geschlechtseintrages zwei Beratungstermine wahrnehmen müssen. Für Minderjährige solle weiter die bisherige Rechtslage gelten.