Österreich regelt Sterbehilfe neu
DW
Die Regierung in Wien hat sich auf eine gesetzliche Neuregelung der Hilfe zum Suizid ab 2022 geeinigt. Der Zugang ist auf dauerhaft schwerkranke oder unheilbar kranke Personen beschränkt.
Wer Hilfe zur Selbsttötung in Anspruch nehmen will, kann ab dem kommenden Jahr in Österreich eine Sterbeverfügung errichten, ähnlich einer Patientenverfügung. Der Zugang zur Hilfe auf Suizid ist auf dauerhaft schwerkranke oder unheilbar kranke Personen beschränkt. Explizit ausgeschlossen sind Minderjährige.
Die Regelung war notwendig geworden, da der österreichische Verfassungsgerichtshof (VfGH) das Verbot des assistierten Suizids in der Alpenrepublik mit Ende 2021 aufgehoben hat - nicht allerdings das Verbot der aktiven Sterbehilfe.
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